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(hier: Benefizkonzert des Busecker Chores "Chorona" in der Maschinenhalle der Wiesecker Werkzeugvermietung am 10.06.2017)

Der Förderverein Kranken- und Pflegehilfe Buseck e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, die Beiträge der Mitglieder und Spenden an den Förderverein sind zweckgebunden.

Spenden nehmen wir gerne entgegen, Sie erhalten selbstverständlich eine Spendenquittung für Ihre Steuererklärung.

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Der Förderverein ist als gemeinnütziger Verein anerkannt. Sie erhalten selbstverständlich eine Spendenquittung für Ihre Steuererklärung.
Unsere Bankverbindungen:

Förderverein Kranken- und Pflegehilfe Buseck e. V.
Volksbank Mittelhessen
IBAN DE84 5139 0000 0025 2075 05
BIC VBMHDE5FXXX

Förderverein Kranken- und Pflegehilfe Buseck e. V.
Sparkasse Gießen
IBAN DE73 5135 0025 0246 0116 70
BIC SKGIDE5FXXX

Spendenbereitschaft ist vorhanden.

Wir haben viele Ideen, wie Möglichkeiten für eine Spendenaktion geschaffen werden können, so dass Investitionsbereitschaft sinnvoll kanalisiert wird.

  • "Statt Karten"
    Aufwendungen für Weihnachtspost in Unternehmen lassen sich sinnvoll und imagewirksam einsetzen.
  • "Statt Blumen"
    Wenn bei Geburtstagen keine Geschenke gewünscht sind, freut sich der Gratulant über einen Hinweis auf eine wertschätzende Zuwendungsmöglichkeit.
  • Auch bei Trauerfeiern eignet sich ein Spendenhinweis, um Kondolenzbekundungen hilfreich zu kanalisieren.
  • Benefizveranstaltungen zugunsten des Fördervereins helfen der Region und sind image- und werbewirksam für den Veranstalter.

Treten Sie mit uns in Kontakt, wenn Sie spenden wollen und den optimalen Weg dazu finden möchten.

Förderverein
Kranken- und Pflegehilfe Buseck e.V.

Vorsitzender: Gerhard Hackel

Mühlweg 40
35418 Buseck

Telefon: 06408 - 4845
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zum Kontaktformular

Wir machen uns stark.

Förderverein
Kranken- und Pflegehilfe Buseck e.V.

Vorsitzender: Gerhard Hackel

Mühlweg 40
35418 Buseck

Telefon: 06408 - 4845
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Aktuelles

Pflegeversicherung – was sich ändert und was bleibt?

Am Mittwoch, 21.8.2024 referierte Nils Freitag vom Pflegestützpunkt des Landkreis Gießen auf Einladung des Fördervereins Kranken- und Pflegehilfe zusammen mit dem Behinderten- und Seniorenbeirat Buseck zum Thema „Pflegeversicherung – was sich ändert und was bleibt?“.

Die gut besuchte Veranstaltung lieferte umfangreiche Informationen zu Leistungsberechtigung und Leistungsangeboten der Pflegeversicherung. Freitag betonte zu Beginn, dass die Pflegeversicherung eine Teilleistungsversicherung sei, so dass auch stets mit Eigenbeteiligungen zu rechnen ist. Er ging in seinen Ausführungen auf alle möglichen Inanspruchnahmen von Leistungen ein, angefangen von der ambulanten Pflege über Tagespflege bis hin zur vollstationären Pflege. Die gute Nachricht war, dass sich ab 1.1.2025 viele Leistungen um nochmals 4,5% erhöhen werden. Die weniger gute Nachricht war, dass die Komplexität des Themas nicht abnimmt.

Anschließend nahm sich der Referent Zeit, auf Fragen aus dem Publikum einzugehen. Gerhard Hackel dankte dem Referenten für die ausführlichen Erklärungen und wies für weitere Fragen auf die Möglichkeit der persönlichen Beratung beim Pflegestützpunkt Tel. 0641 - 48011720 (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und bei der Beratungs- und Koordinierungsstelle Gießen Tel. 0641 9790090 (www.beko-giessen.de) hin.

Presseinfo Vortrag Pflegeversicherung 2024 1

Foto privat: Nils Freitag

 

Presseinfo Vortrag Pflegeversicherung 2024 2

Foto privat: v. li. Gerhard Hackel, Nils Freitag


Nächste Veranstaltungen

Vortrag "Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung"
Datum 20.11.2024 17:00

Jens-Uwe Möglich, Caritasverband Wetzlar/ Lahn-Dill-Eder, trägt vor.

Mittwoch, 20.11.2024, 17 Uhr im KUZ Buseck

Vorsorgende Verfügungen ganz einfach erstellen oder nicht?

Betreuungsverfügung - Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung
Hilfestellung aus der Praxis für zu Hause

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Veranstaltungskalender

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