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Was kostet ein Pflegeplatz im Heim?

Am vergangenen Dienstag, den 4.7.2023 hatte der Förderverein Kranken- und Pflegehilfe Buseck e.V. in Kooperation mit dem Behinderten- und Seniorenbeirat Buseck zu einem Vortrag mit dem Thema Kosten eines Pflegeheimplatzes in das Kulturzentrum in Großen-Buseck eingeladen.  


Gut 60 interessierte Besucherinnen und Besucher folgten den Ausführungen von Anne Herröder, Einrichtungsleiterin des Johanniterstift Buseck, zu diesem komplexen Thema. Beginnend mit der Antragstellung auf Leistungen der Pflegeversicherung, über die Kriterien der Eingruppierung durch den Medizinischen Dienst und dem abschließenden Bescheid zum jeweiligen Pflegegrad, führte Herröder durch die Thematik. „Grundsätzlich gilt immer noch der Grundsatz ambulant vor stationär“, so Herröder und wies auf die Angebote der ambulanten Pflegedienste hin.
Anschließend erläuterte sie anhand des Beispiels Johanniterstift Buseck die Zusammensetzung der Kosten eines Heimplatzes. Sie betonte, dass Kosten aufgrund regionaler Unterschiede, abhängig von der Lage des Heimes oder auch der Zimmergröße bundesweit variieren.  
Herröder berichtete detailliert über vier Punkte, aus denen der jeweilige Tagessatz bzw. die monatlichen Kosten sowie der Eigenanteil errechnet werden.
Die Aufwendungen für Pflege und Betreuung beinhalten alle erforderlichen Hilfen z.B. bei der Körperpflege, im Bereich der Mobilität und Ernährung sowie die Behandlungspflege (Medikamentengabe, Verbände, usw.). Dieser Betrag wird regelmäßig zwischen Einrichtungsträgern und den Pflegekassen verhandelt.
Der Beitrag für die Ausbildungsvergütung ist verpflichtend zu entrichten und abhängig von der Zahl der Auszubildenden bzw. der Umlage, die in den Ausbildungsfonds zu zahlen ist.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung beinhalten alle Mahlzeiten sowie Zimmermiete, Heizung, Müllgebühren, Strom etc..
Investitionskosten für erforderliche Investitionen, wie z.B. Klimaanlagen in den Speiseräumen, werden berechnet und müssen mit dem Sozialhilfeträger, hier dem Landkreis Gießen, ebenfalls regelmäßig verhandelt werden.
Die Leistungen der Pflegeversicherung für die vollstationäre Versorgung liegen zwischen 125 Euro monatlich bei Pflegegrad 1 und 2005 Euro bei Pflegegrad 5.
Der sich aus diesen Kosten ergebende Eigenanteil ist für die Pflegegrade 2-5 für alle Bewohner gleich. Dieser liegt im Johanniterstift Buseck derzeit bei rund 2.100 Euro. Entlastung hat der Gesetzgeber durch die Einführung eines Leistungszuschlages je nach Aufenthaltsdauer im Heim mit 5-25% der Kosten für Pflege und Betreuung geschaffen. Die Gesetzgebung hierzu befinde sich im Umbruch, ab 2024 könne es Änderungen geben. „Es wird zeitnah zu Erhöhungen kommen, da Lohnerhöhungen, Energiekosten und Lebensmittelpreise explodieren und fast alle Pflegeeinrichtungen derzeit nicht kostendeckend arbeiten“, so Herröder.

Zusätzlich müssen Kosten für z.B. Rezeptgebühren, Friseurbesuche, Fußpflege, Kleidung, Reparaturen, Brille, Hörgerät u.a. vom Bewohner persönlich getragen werden.
Die Fragen aus dem Publikum bezogen sich auf die Widerspruchsmöglichkeit, wenn man mit dem Pflegegrad nicht einverstanden ist, auf Wartezeiten für einen Heimplatz sowie die Finanzierung, wenn das eigene Vermögen nicht ausreicht.  
„Die Rente reicht dafür nur in seltenen Fällen“, so Herröder und wies auf die Möglichkeit des Antrages beim Sozialamt hin. Außerdem berichtete sie in diesem Zusammenhang über die Höhe des Schonvermögens, über „Taschengeldhöhe“, Bekleidungspauschale und Bestattungsvorsorge.
Als Vorsitzender des Fördervereins Kranken- und Pflegehilfe Buseck dankte Gerhard Hackel der Referentin für ihren interessanten und informativen Vortrag und verabschiedete die Zuhörerinnen und Zuhörer.  

Bild: Anne Herröder und Gerhard Hackel

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