Vortrag „Vorsorgende Verfügungen – ganz einfach erstellen oder nicht?“
Am Mittwoch, 20.11.2024 referierte Jens-Uwe Möglich vom Betreuungsverein des Caritasverbandes Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e.V. auf Einladung des Fördervereins Kranken- und Pflegehilfe zusammen mit dem Behinderten- und Seniorenbeirat Buseck zum Thema „Vorsorgende Verfügungen – ganz einfach erstellen oder nicht?“.
Der Referent startete mit der Erklärung, warum eine gesetzliche Betreuung erforderlich sein kann und welches Formular dafür zu verwenden ist. Eine Betreuungsverfügung kann man zu Hause erstellen und legt damit fest, wer bei Bedarf vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll. Die Tätigkeit des Betreuers wird vom Gericht kontrolliert.
Möchte man dies vermeiden, so ist eine Vollmacht, ehemals Vorsorgevollmacht, sinnvoll. Möglich ging anhand des aktuellsten Formulars des Bundesministeriums der Justiz die verschiedenen Aufgabenbereiche mit den Teilnehmenden durch und beantwortete Fragen dazu.
Als Herzstück bezeichnete er die Patientenverfügung, die für den Aufgabenbereich Gesundheitssorge von besonderer Bedeutung ist. Er wies auf mögliche Änderungen durch aktuelle Gerichtsentscheidungen hin. Er gab die Empfehlung sich ärztlich beraten zu lassen und die vorhandene Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen mit den ggf. neuen Formulierungen abzugleichen, um evtl. erforderliche Ergänzungen vorzunehmen.
Er empfahl Beglaubigungen der Unterschrift z.B. durch Ortsgerichte oder bei Unklarheiten, hohen Vermögenswerten sowie familiären Konflikten die notarielle Beratung und Beurkundung dieser Vorsorgedokumente. Die teilweise komplizierten juristischen Formulierungen sind für Laien nicht immer einfach zu verstehen.
Der Vorsitzende Gerhard Hackel dankte dem Referenten für seine gut verständlichen Ausführungen und verabschiedete die Teilnehmenden mit dem Hinweis wie wichtig es ist, Vorsorge zu treffen.
Foto (privat): v. li. Jens-Uwe Möglich, Gerhard Hackel
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